Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenloses WLAN errichten wollen und gleichzeitig Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das geförderte WLAN muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, unter anderem die Anbindung an das Internet mit einer Mindestbandbreite von 50 Mbit/s und die Unterstützung der Standards IEEE 802.11 a/b/g/n/ac oder deren Weiterentwicklung. Beachten Sie, dass die Errichtung des WLANs wirtschaftlich sein muss. Das WLAN muss in ein nachhaltiges Nutzungskonzept eingebunden sein. Dieses Nutzungskonzept muss die Vorzüge des kostenfreien drahtlosen Internetzugangs bei der Nutzung lokaler öffentlicher Dienstleistungen, touristischer oder kultureller Angebote beschreiben. Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.