Fördermelder

Förderung von Migrationsberatung in Schleswig-Holstein

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie migrationsspezifische Beratungen für zugewanderte Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein und ihre Mitgliedsorganisationen, Migrantenorganisation, Kommunen sowie sonstige Projektträger, die über besondere Erfahrungen in dem förderfähigen Bereich verfügen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe der Migrationsberatung sind grundsätzlich Zugewanderte ab 27 Jahren, die in Schleswig-Holstein wohnen. Im Fokus stehen dabei neu Zugewanderte und Personen in den ersten 5 Jahren nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet. Sie führen die Beratungen normalerweise vor Ort in den Räumen Ihrer geförderten Beratungsstelle oder digital durch. Sie setzen die Maßnahmen in Schleswig-Holstein um. Sie legen ein Arbeitskonzept vor und stimmen Ihr Angebot mit dem Kreis/der kreisfreien Stadt ab. Das von Ihnen eingesetzte Personal ist entsprechend qualifiziert. Ihre Beratungsstelle muss für Menschen mit motorischen, visuellen, auditiven sowie kognitiven Einschränkungen gut zugänglich sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.