Fördermelder

Förderung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Katastrophenabwehr (KatSZR)

Land

Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Landkreise sowie freiwillige Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Bayern e.V. (ASB); Bayerisches Rotes Kreuz (BRK); Deutsche Lebensrettungsgesellschaft e.V. (DLRG); Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. , Landesverband Bayern (JUH); Landesgeschäftsstelle des Malteser-Hilfsdienst e.V. (MHD)). Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss die Leistungsfähigkeit der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten aufrechterhalten oder verbessern. Sie weisen die fachliche Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach. Die Fördergegenstände müssen den technischen Vorschriften sowie den anerkannten und geltenden Regeln der Technik entsprechen (insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, einschlägige Normen sowie Bau- und Prüfvorschriften). Sie müssen, soweit erforderlich, geprüft und zugelassen oder anerkannt sein.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.