Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) ? Sachsen-Anhalt ENERGIE
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Maßnahme in Sachsen-Anhalt umsetzen, ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen, mit Antragstellung eine von einer oder einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorlegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen durch die beabsichtigte Maßnahme darstellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen, bei großen Unternehmen mindestens EUR 150.000. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Maßnahmen, deren Durchführung die Einhaltung angenommener und in Kraft getretener Unionsnormen sicherstellen oder die auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen, der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen, Demonstrationsprojekte und Pilotvorhaben sowie der Erwerb von Kraftfahrzeugen für den Personen- und Straßengüterverkehr, Grundstücken und Gebäuden sowie von Büro- und Beleuchtungstechnik. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.