Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt soll folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sein: Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen, Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung), begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase, Entwicklung und Ausbau von Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmanagements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen. Der geografische Wirkungsbereich Ihres Vorhabens muss sich auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen, die Unternehmen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben oder der Betriebssitz oder die Betriebsstätte der Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt beabsichtigt sein. Zu den geförderten Projekten werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.