Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen (Denkmalpflegerichtlinie Sachsen-Anhalt)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zum Schutz, zum Erhalt oder zur Erschließung eines Baudenkmals planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Erhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals oder Erhaltungspflichtige im Sinne des Umgebungsschutzes gemäß Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie natürliche und juristische Personen. Landeseinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben, die sich den landespolitischen Schwerpunkten zuordnen lassen, akute Gefahren von dem Kulturdenkmal abwenden, eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglichen oder Modellcharakter haben. Es muss sich bei Ihrem Vorhaben um eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handeln.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.