Förderung von Maßnahmen im Katastrophenschutz
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als öffentlicher oder privater Träger im Katastrophenschutz Maßnahmen ergreifen, die Ihre Handlungsfähigkeit zur Abwehr von Gefahren erhalten oder fortentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind öffentliche Trägerinnen des Katastrophenschutzes: Kreise und kreisfreie Städte in Schleswig-Holstein und die Gemeinde Helgoland sowie Landesverbände der Hilfeleistungsorganisationen als private Trägerinnen und Träger des Katastrophenschutzes: der Arbeiter-Samariterbund, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft, die Johanniter Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst. Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Übungen müssen Sie sicherstellen, dass die geltenden Ausbildungsvorschriften und genehmigten Ausbildungspläne eingehalten werden. Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt investive Maßnahmen durchführen, müssen Sie Ihr Beschaffungsvorhaben vor Auftragsvergabe mit der Bewilligungsstelle abstimmen, Ihre Beschaffungen dem landesweiten Ausstattungskonzept und der jeweiligen aktuellen Schwerpunktbildung der Bewilligungsstelle entsprechen. Für Maßnahmen zur Förderung von Hilfeleistungsorganisationen gilt: Die Mitwirkung der Hilfeleistungsorganisation ist allgemein anerkannt. Die Hilfsorganisation stellt wenigstens 50 Einsatzkräfte oder mindestens 3 Einheiten im Katastrophenschutzdienst in Schleswig-Holstein bereit. Ihre Hilfszüge beteiligen sich regelmäßig an Übungen des schleswig-holsteinischen Katastrophenschutzes.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.