Förderung von Maßnahmen für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus (Richtlinie Junges Wohnen)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Wohnraum für Studierende und Auszubildende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Baugrundstückes sind oder nachweisen, dass der Erwerb eines Grundstückes oder Erbbaurechts gesichert ist, sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von im Land Sachsen-Anhalt gelegenem Wohnraum für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden und den baulichen Vorschriften entsprechen. Die Ausstattung der Wohnheimplätze und Gemeinschaftsräume muss bestimmte Vorgaben erfüllen. Die Größe eines Individualwohnheimplatzes darf 30 Quadratmeter, die Größe eines Wohnheimplatzes in einer Wohneinheit für 2 oder mehr Personen 25 Quadratmeter nicht überschreiten. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zur Umsetzung des zu fördernden Vorhabens besitzen und die Gewährung für die wirtschaftliche Durchführung der baulichen Maßnahmen bieten. Beachten Sie bitte, dass die geförderten Wohnheimplätze für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden mindestens für 25 Jahre ab Bezugsfertigkeit zur Verfügung stehen müssen und die vorgegebenen Nettokaltmieten nicht überschritten werden dürfen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.