Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Flexible Bedienformen)
Land
Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie neue und alternative Angebote im ÖPNV schaffen möchten, um den ÖPNV attraktiv zu gestalten und zu einer stärkeren Nutzung des ÖPNV beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden, natürliche Personen oder juristische Personen des privaten Rechts, die Personenbeförderungsleistungen erbringen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein. Beachten Sie bitte, dass geförderte Vorhaben normalerweise zur öffentlichen Nutzung für jede Person offenstehen und grundsätzlich eine Bündelung individueller Fahrtwünsche ermöglichen müssen, der zuständige ÖPNV -Aufgabenträger bestätigen muss, dass der mit Ihrem Vorhaben beabsichtigte Verkehr mit bereits vorhandenen ÖPNV -Angeboten nicht befriedigend bedient werden kann und dass Ihr Vorhaben mit dem bestehenden regionalen ÖPNV -Angebot abgestimmt ist. Besteht für Ihr Vorhaben eine Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), müssen Sie die Genehmigung vorlegen; ist das Vorhaben nicht genehmigungspflichtig, genügt eine entsprechende formlose Bestätigung der zuständigen Genehmigungsbehörde. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben mit den Vorgaben des jeweiligen Nahverkehrsplans vereinbar ist und Luftqualitätspläne, Klimaschutzpläne sowie Verkehrsentwicklungs- oder Mobilitätspläne ? soweit vorhanden ? berücksichtigt. Bei Vorhaben, die von mehreren Antragsberechtigten gemeinsam durchgeführt werden, muss eine Partnerin oder ein Partner aus dem Zusammenschluss als Hauptadressatin oder Hauptadressat und verantwortliche Zuwendungsempfängerin oder verantwortlicher Zuwendungsempfänger auftreten. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.