Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen
Land
Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Beschaffenheit von Oberflächen- und Grundwasser verbessern oder erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss zur Erreichung der Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sein. Bei der Umsetzung müssen Sie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten. Sie müssen Ihr Vorhaben mit der zuständigen unteren Wasserbehörde abstimmen. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Grundstücke, 12 Jahren für Bauten und bauliche Einrichtungen sowie 5 Jahren für technische Einrichtungen, Maschinen und Geräte beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.