Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien ? StäBauFRL)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde in den Städtebau investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Ausgaben der Gesamtmaßnahme weder von Ihrer Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern getragen oder anderweitig gedeckt werden können. Sie müssen ein vom Gemeinderat beschlossenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) oder ein überörtlich oder regional integriertes Entwicklungskonzept vorlegen, falls es nicht selbst Antragsgegenstand ist, die ordnungsgemäße Geschäftsführung und die zügige Umsetzung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme sicherstellen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten, die Gesamtfinanzierung, auch der Folgekosten, gewährleisten. Die Gesamtmaßnahme muss in das Städtebauförderungsprogramm aufgenommen werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.