Fördermelder

Förderung von Maßnahmen der politischen Bildung durch die Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung

Land

Brandenburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie politische Bildungsangebote planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine aller Art sowie nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz (BbgEBG) anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen mit Sitz in Brandenburg. Außerdem antragsberechtigt sind Brandenburger Erwachsenenbildungsstätten (gemäß BbgEBG--Brandenburgisches Erwachsenenbildungsgesetz ), soweit das konkrete Projekt nicht durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport gefördert wird. In begründeten Einzelfällen ist eine Projektförderung für Maßnahmen in Brandenburg an einen Träger mit Sitz außerhalb des Landes Brandenburg möglich. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie müssen ein Einzelprojekt durchführen, mit dem Sie einen Beitrag zur politischen Bildung in Brandenburg leisten. Mit dem Projekt müssen Sie einen im Interesse des Landes Brandenburgs liegenden Zweck verfolgen, insbesondere: die Förderung des Demokratieverständnisses, die Vermittlung von Kenntnissen über politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Fragen der Gegenwart oder zu landesspezifischen kommunalpolitischen, kulturellen und historischen Themen, die Vertiefung des europäischen Gedankens, die Aufklärung über Ursachen und Erscheinungsformen von Ausländerfeindlichkeit oder die Förderung einer kritischen Auseinandersetzung mit Themen der Zeitgeschichte. Wenn Sie eine teilnehmerbezogene Förderung in Anspruch nehmen, ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich. Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz oder Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatz in Brandenburg haben. Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen der berufsfachlichen Aus- oder Weiterbildung, der allgemeinen Lebenshilfe, der Forschung und Lehre oder um eine Maßnahme mit touristischem Angebot, für interne Tagungen von Verbänden oder Organisationen sowie Veranstaltungen nach dem Betriebsverfassungs- oder dem Personalvertretungsgesetz keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.