Förderung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes (Fördergrundsätze ? Kreislaufwirtschaft und Bodenschutz)
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrer Kommune Vorhaben in den Bereichen Stoffstrommanagement, Abfallvermeidung oder Bodenschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse. Landkreise, kreisfreie Städte und deren Zusammenschlüsse können als zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Zuwendung an beauftragte Dritte weitergeben, wenn diese Maßnahmenträger sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss rechtlich zulässig, technisch einwandfrei, zweckmäßig und wirtschaftlich geplant sein. Sie müssen die Maßnahme mit der abfallwirtschaftlichen Planung des Landes Rheinland-Pfalz und dem Abfallwirtschaftskonzept des Entsorgungsträgers abstimmen. Bei der Förderung werden Maßnahmen bevorzugt, die zukunftsträchtige Technologien einsetzen oder modellhaften Charakter haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.