Förderung von Maßnahmen der Fischerei (FRL-Fischerei)
Land
Saarland · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Fischereiverband, -verein oder -genossenschaft Maßnahmen planen, die der Fischerei dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind der Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sonstige Fischereiverbände sowie Fischereivereine und -genossenschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie bei der Antragstellung die erforderliche rechtliche Zulassung haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind öffentlich-rechtliche Abgaben, zum Beispiel Gebühren, Ausgaben für Flächenerwerb sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.