Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine künstliche Befruchtung durchführen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Ehepaare und Paare in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren gemeinsamen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Ihre Behandlung muss von der Krankenkassenleistung umfasst sein (§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch), in einer Reproduktionseinrichtung im Land Sachsen-Anhalt erfolgen. Wenn Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft bilden, muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin bescheinigen, dass Sie in einer festgefügten Partnerschaft zusammenleben und dass der Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen wird. Die Förderung beschränkt sich auf den 1. bis 3. Behandlungszyklus.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.