Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Bund
Bundesweit · BundesweitGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als ungewollt kinderloses Paar eine Behandlung zur künstlichen Befruchtung in Erwägung ziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie sind als Ehepaar oder Paar in nichtehelicher Lebensgemeinschaft antragsberechtigt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und eine Reproduktionseinrichtung in Deutschland nutzen. Außerdem müssen Sie die Bedingungen des § 27a SGB V zur künstlichen Befruchtung erfüllen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Um den Zuschuss zu erhalten, muss sich das Bundesland, in dem Sie wohnen, mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen. Auch weitere zusätzliche Voraussetzungen können von Ihrem Bundesland verlangt werden. Ihre Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein. Für die Kinderwunschbehandlung müssen Sie von der Ärztin oder vom Arzt eine attestierte Erfolgsaussicht vorlegen. Als Frau müssen Sie zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, als Mann zwischen 25 und 50 Jahre.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.