Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als politische Partei erhalten Sie keine Förderung. Sie können die Förderung jährlich für den Kauf von bis zu 5 neuen Lastenrädern oder Lastenpedelecs erhalten. Sie dürfen die Räder frühestens nach 5 Jahren weiterverkaufen. Sie erhalten keine Förderung für S-Pedelecs und E-Bikes, gebrauchte oder überwiegend aus gebrauchten Teilen gebaute Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs, Prototypen sowie Lastenfahrräder von einer Lasten-Zuladung über 150 kg und/oder einem möglichen Transportvolumen von mehr als 1 Kubikmeter.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.