Fördermelder

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen (Ausgleichszahlung)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafter und Landbewirtschafterinnen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Mindestens 1 Hektar Ihrer förderfähigen landwirtschaftlich genutzten Fläche muss in den ausgewiesenen Gebieten liegen. Für Flächen, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen die Nutzungscodes 93, 459, 480 oder 492 angegeben sein. Bei Förderung von Kohärenzflächen dürfen diese 5 Prozent der von NRW gemeldeten Natura-2000-Kulisse nicht überschreiten. Sie müssen die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen), die einschlägigen Mindestanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen einhalten, auf den Antragsflächen auf Brutvögel und deren Gelege Rücksicht nehmen, auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen verzichten und keine Auffüllungen, Aufschüttungen oder Abgrabungen vornehmen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen im öffentlichen Eigentum, Flächen im Eigentum der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat und Kulturpflege und Flächen von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.