Fördermelder

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Betriebssitz muss sich in Nordrhein-Westfalen befinden, auch wenn Sie Flächen in Hessen und Rheinland-Pfalz bewirtschaften. Sie müssen im Antragsjahr mindestens 3 Hektar Fläche in benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.