Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)
Land
Brandenburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in einem benachteiligten Gebiet bewirtschaften und Ihnen durch die natürlichen ungünstigen Standortbedingungen Einkommensverluste und zusätzliche Kosten entstehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen, die den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ihre landwirtschaftlichen Flächen müssen in benachteiligten Gebieten in Brandenburg und/oder Berlin liegen. Für die Förderung wird eine Mindestschlaggröße von 0,3 ha vorausgesetzt.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.