Fördermelder

Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und kulturellen Institutionen (Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung von Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Sachsen-Anhalt. Landesbehörden und -betriebe sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss von erheblichem Landesinteresse sein, räumlichen oder fachlich-inhaltlichen Bezug zum Land aufweisen und von landesweiter, überregionaler oder regionaler Bedeutung sein. Sie müssen die Landesmittel unter entsprechender Verwendung von Eigen- und Drittmitteln sparsam und wirtschaftlich einsetzen. Sie müssen eine dem Charakter und dem Zweck der Maßnahme angemessene Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Beachten Sie bei der Planung und Realisierung von kulturellen Projekten bitte, dass die Veranstaltungsorte auch von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen aufgesucht sowie selbstständig und weitgehend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Vorhaben, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.