Fördermelder

Förderung von Kultur und Kunst

Land

Thüringen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie sind antragsberechtigt als natürliche Person, als gemeinnützig anerkannte juristische Person, als Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaft oder als sonstiger Träger nicht kommerzieller kultureller Projekte mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderem Projektbezug zu Thüringen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse, vor allem wegen überregionaler Bedeutung oder Beispielhaftigkeit im Falle kultureller oder kulturgeschichtlicher Projekte, besonderer Innovation, künstlerischer Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität oder Authentizität im Falle künstlerischer Projekte, kultureller Teilhabe im ländlichen Raum, Verfolgung kultureller Zwecke und Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur im Falle von Bau- und anderen Investitionsmaßnahmen. Zudem muss die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde, Stadt oder Landkreis) das Vorhaben befürworten. Ausgenommen davon sind Anträge von Landesarbeitsgemeinschaften, überregionalen Gesellschaften und Verbänden sowie Anträge ohne örtlichen Bezug. Darüber hinausgehende Ausnahmen können von der Bewilligungsbehörde im Einzelfall gewährt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen, Karnevalsprojekte, Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung, Stadt- und Gemeindejubiläen, -feste, Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger, Kunst im öffentlichen Raum.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.