Fördermelder

Förderung von Konzepten, Pilot- und Modellprojekten im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung und Erweiterung um die Bestimmungen zum Sonderkontingent ?Energetische Stadtsanierung?

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte für die nachhaltige Modernisierung von Wohngebäuden planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen in Schleswig-Holstein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Voraussetzungen im Programmteil A: Ihr Antrag enthält insbesondere Angaben zu den Inhalten, den zeitlichen Abläufen, zum Finanzierungsplan und den eventuellen Folgemaßnahmen. Sie zeigen die Ansatzpunkte zur Übertragung der Ergebnisse gesondert auf. Sie erarbeiten Ihr Gutachten oder Konzept innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Förderung. Sie erbringen einen angemessenen Eigenanteil. Voraussetzungen im Programmteil B: Als Gemeinde erfüllen Sie mindestens die Funktion eines Stadtrandkerns erster und zweiter Ordnung. Ihnen liegt ein positiver Förderbescheid der KfW im Programm Energetische Stadtsanierung ? Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager vor. Sie nehmen die Qualifizierungsdienstleistungen in Anspruch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.