Förderung von Investitionen zur Bewältigung des Strukturwandels und Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Steinkohle am Standort Wilhelmshaven (RL Strukturhilfen WHV)
Land
Niedersachsen · LandesförderungDigitalisierungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Wilhelmshaven oder angrenzenden Gemeinden investive Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Stadt Wilhelmshaven und die unmittelbar angrenzenden Gemeinden Sande, Schortens, Wangerland und der Landkreis Friesland sowie juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben erfüllen. Sind Gewerbebetriebe beteiligt, muss der Anteil der kommunalen und/oder steuerbegünstigten Beteiligten überwiegen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Planen Sie ein Vorhaben in einer an Wilhelmshaven angrenzenden Gemeinde, muss es dem Förderzweck dienen und in Einvernehmen mit den entsprechenden Gebietskörperschaften durchgeführt werden. Das Vorhaben, für das Sie die Förderung beantragen, wird nach folgenden Kriterien bewertet: Schaffung und Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Fördergebiet, Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur und Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts im Fördergebiet, Nutzbarkeit der Investitionen unter Berücksichtigung künftiger demografischer Entwicklungen, Vereinbarkeit der Investitionen mit den Nachhaltigkeitszielen im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Sie müssen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Ihr Vorhaben durchgeführt haben und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen von 15 Jahren für bauliche Anlagen und 5 Jahren bei Ausstattungen und Geräten. Nicht gefördert werden bei wirtschaftsnaher Infrastruktur Investitionen für öffentliche Verkehrswege, Verkehrsinvestitionen im Bereich von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, nicht investive Maßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.