Fördermelder

Förderung von Investitionen in medizinisch-technische Geräte einschließlich bauliche Anpassungen in Krankenhäusern

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Krankenhausträger die Wiederbeschaffung von medizinisch-technischen Geräten planen und dazu eventuell auch bauliche Maßnahmen umsetzen müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger von Krankenhäusern, die die Voraussetzungen der Förderung gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen und mit mindestens einer Hauptabteilung der folgenden Fachgebiete aufgenommen sind: Augenheilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Chirurgie, Neurochirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Neurologie, Frauenheilkunde, Nuklearmedizin, Geburtshilfe, Strahlentherapie, Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Urologie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Anlagegüter, die Sie für die Wiederbeschaffung vorsehen, müssen in der Inventarliste des Krankenhauses enthalten sein und sind verschlissen. Sie müssen die ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme sowie die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen gewährleisten. Die Maßnahmen müssen im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden. Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.