Förderung von Investitionen in der Seefischerei
Bund
Bundesweit · BundesweitLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als deutsches Unternehmen der Seeschifffahrt gebrauchte Fischereifahrzeuge modernisieren oder kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Seefischerei, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sind. Unternehmen der Seefischerei können finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie: ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben, zur deutschen Wirtschaft gehören, Mitglied einer anerkannten Fischerei-Erzeugerorganisation sind (Ausnahmen sind möglich), wirtschaftlich stabil sind und zuverlässig geführt werden, nicht in Insolvenz oder Zwangsvollstreckung stecken. Ihr Fischereifahrzeug muss mindestens 12 Meter, Fahrzeuge der Ostseefischerei mindestens 8 Meter lang sein, die Bundesflagge führen, in einem deutschen Seeschiffsregister oder im zuständigen Fischereiamt registriert sein, nach der Verordnung ( EWG--Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ) Nr. 2930/86 des Rates zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge vermessen sein sowie in der Fischereifahrzeugkartei der Europäischen Union eingetragen sein. Der Zustand Ihres Fischereifahrzeugs erlaubt nach Abschluss der Fördermaßnahme einen weiteren Gebrauch in der Fischerei von mindestens 10 Jahren. Die Bindungsfrist für die Fördermaßnahmen beträgt 5 Jahre. Nicht gefördert werden: Vorhaben, die keine hinreichende Wirtschaftlichkeit erwarten lassen, Bordeinrichtungen, die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der Seefischerei stehen, außer es handelt sich um Diversifizierungsmaßnahmen, Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Unterhaltungsmaßnahmen, reine Ersatzbeschaffungen sowie gebrauchte Teile, Eigenleistungen in Form von Arbeits- und Sachleistungen, Vorhaben, bei denen die zuschussfähigen Gesamtausgaben den Versicherungswert des Fischereifahrzeugs übersteigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.