Fördermelder

Förderung von intermodalen Logistikknoten zur Stärkung von KMU der Logistik- und Transportwirtschaft

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben in Güterverkehrszentren oder Binnenhäfen umsetzen wollen, die den Güterverkehr umweltfreundlicher und effizienter machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Güterverkehrszentren (GVZ) oder Binnenhäfen entwickeln und/oder betreiben, sowie für die Entwicklung neuer Umschlags- und Transporttechnologien und Logistikkonzepte außerdem Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, Forschungs- und Beratungseinrichtungen sowie landesweite oder regionale Logistiknetzwerke/-cluster. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Das von Ihnen geplante Vorhaben muss sich aus den einschlägigen strategischen Entwicklungskonzepten des Landes ? KV-(Kombinierter Verkehr)/GVZ-Konzept oder Niedersächsisches Hafenkonzept ? ergeben. In Ausnahmefällen können Sie auch Vorhaben an anderen Standorten umsetzen, wenn Sie ein standortbezogenes Einzelgutachten vorlegen können. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.