Fördermelder

Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Haltungsbedingungen von Rindern und Schweinen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Betrieb selbst bewirtschaften und sich verpflichten, für 1 Jahr die Tierwohlmaßnahme für alle Tiere in der angegebenen HIT-Betriebsstätte (Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung) im jeweils beantragten Betriebszweig, einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Pensionsvieh, vollständig durchzuführen. Bis zum Beginn des Verpflichtungsjahres müssen Sie an einer Schulung der Landwirtschaftskammer NRW teilgenommen haben, die vor allem über einzuhaltende Verpflichtungen und die Auswirkungen von Verstößen aufklärt; die Teilnahme muss alle 3 Jahre wiederholt werden. Sie dürfen für denselben Betriebszweig und für dasselbe Kalenderjahr keinen Antrag auf Zuwendung zum Ausgleich von Mehrkosten wegen Einhaltung besonderer laufender Anforderungen bei der Tierhaltung (laufende Premiumanforderungen) im Rahmen des Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung durch den Bund stellen. Sie müssen die einschlägigen Grundanforderungen an die Betriebsführung, die GLÖZ-Standards (gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen) und die einschlägigen Mindestanforderungen für das Tierwohl gemäß nationalem und Unionsrecht einhalten. Beachten Sie bitte darüber hinaus die abhängig von der Art des gehaltenen Viehs geltenden weiteren Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.