Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026
Land
Hessen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune Stellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird. Die Landkreise und Städte können die Fördermittel an geeignete kreisangehörige Kommunen oder Sonderstatusstädte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen über folgende oder vergleichbare berufliche Qualifikationen verfügen: Altenpflegerin oder Altenpfleger, sozialmedizinische Assistentin oder sozialmedizinischer Assistent, medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellte mit der Zusatzqualifikation zur Versorgungsassistentin oder zum Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis (VERAH oder vergleichbare Qualifikation), Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter. Die von Ihnen beschäftigten Gemeindepflegerinnen oder Gemeindepfleger müssen folgende weitere Anforderungen erfüllen: Vertrautheit im Umgang mit älteren Menschen, Fähigkeit zum Erkennen einer häuslichen Versorgungssituation sowie eines Unterstützungsbedarfs, Fähigkeit, als Netzwerkerin oder Netzwerker in bestehende Hilfestrukturen vor Ort weiterzuvermitteln (zum Beispiel Pflegestützpunkt, Bürgerverein, Mahlzeitendienst et cetera), Fähigkeit, koordinierende Funktion innerhalb der bestehenden Unterstützungsangebote trägerneutral zu übernehmen. Die Stelle der Gemeindepflegerin oder des Gemeindepflegers muss mindestens die Hälfte der regulären tariflich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit umfassen. Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie ein gültiges kreisweites beziehungsweise auf Ihre kreisfreie Stadt bezogenes Konzept einreichen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.