Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die zugelassenen Maßnahmenträger, der Träger der Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen sowie für Einzelprojekte auch andere juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Bestimmungen des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) einhalten und die einschlägigen Standards für die Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen wahren.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.