Förderung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen (Notrufe) und Interventionsstellen
Land
Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Hilfeangebote für Frauen und Kinder bereitstellen, die in ihrem Umfeld häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erleiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Träger von Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen/Notrufen, die Mitglied eines Spitzenverbandes sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Frauenhäuser so ausstatten, dass sie den Bedürfnissen und dem Schutz der Hilfesuchenden gerecht werden und mindestens 5 Plätze für Frauen und mindestens eine gleiche Anzahl an Plätzen für Kinder anbieten. Ihre Fachberatungsstelle (Notruf) muss unter anderem 2 Fachkraftstellen vorhalten, die hilfesuchende Frauen, Kinder und Jugendliche telefonisch, persönlich und ? soweit möglich ? digital beraten, sowie die Krisenintervention für Kinder und Jugendliche übernehmen, deren Mütter von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Ihre Interventionsstelle muss proaktive Beratungen für gewaltbetroffene Frauen sicherstellen, also auch selbsttätig den Kontakt zu betroffenen Frauen aufnehmen. Proaktive Beratungen dienen als psychosoziales Beratungsangebot nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt und/oder bei Stalking durch (Ex-)Partnerinnen und (Ex-)Partner. Ihre Interventionsstelle darf nur Frauen proaktive beraten, die von häuslicher Gewalt und Stalking durch (Ex-)Partnerinnen und (Ex-)Partner betroffen sind. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten. Darüber hinaus müssen Sie je nach Art Ihres Vorhabens sicherstellen, dass weitere spezifische Anforderungen erfüllt werden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.