Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrem Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben eine umweltfreundlichere, leistungsfähige und effiziente Luftfahrt entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere Wissenschaftseinrichtungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie andere ausländische Wissenschaftseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung im EWR oder in der Schweiz, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen. Ihr Vorhaben darf eine Laufzeit von 48 Monaten nicht überschreiten und muss einer Programmlinie zugeordnet werden. Sie müssen für Ihr Vorhaben eine präzise Definition des angestrebten Ergebnisses vorweisen und eine konkrete Verwertung verfolgen. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Für die Zwischenaufrufe können abweichende Bedingungen gelten. Diese finden Sie in den entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.