Fördermelder

Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Thüringen TRANSFER) ? Kaltmietfreistellung

Land

Thüringen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als junges Unternehmen mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten oder Betreiber eines Technologie- und Gründerzentrums oder Applikationszentrums sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren oder Applikationszentren. Letztempfänger der Kaltmietfreistellung sind die genannten jungen Unternehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Projekt in Thüringen durch. Sie müssen sich im Umfeld des beabsichtigten Projekts mit den Fördermöglichkeiten des Bundes und der EU vertraut machen und prüfen, ob für das beabsichtigte Projekt eine Förderung durch den Bund und die EU möglich ist. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen. Die Freistellung einer Kaltmiete muss einem technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gewährt werden. Das mietende Unternehmen darf nicht älter sein als 5 Jahre.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.