Fördermelder

Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg)

Land

Brandenburg · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung Vorhaben der Forschung oder Entwicklung, des Markteintritts, im Bereich Innovation oder Durchführbarkeitsstudien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg. Bei Unternehmen, die die KMU -Definition der EU nicht erfüllen, ist eine Förderung nur im Verbund mit KMU beziehungsweise Forschungseinrichtungen möglich. Forschungseinrichtungen werden nur im Rahmen eines Verbundes mit mindestens einem Unternehmen aus Brandenburg oder Berlin gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen das geplante Vorhaben in Brandenburg durchführen. Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen und/oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung darstellen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn Sie das Projekt ohne diese Förderung nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchführen können. Maßnahmen in der Phase der Marktvorbereitung und der Markteinführung werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Fördermittel aus Programmen des Bundes, der Europäischen Union sowie landesspezifische Programme müssen Sie vorrangig in Anspruch nehmen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.