Fördermelder

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der maritimen Wirtschaft ? Maritimes Forschungsprogramm

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in einem Verbundprojekt zum Einsatz zukunftsweisender Technologien und Dienstleistungen in der maritimen Wirtschaft am Standort Deutschland forschen, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie des Bundes, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Wenn Sie als Forschungseinrichtung von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für Ihren zusätzlichen Aufwand bekommen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt darf noch nicht begonnen haben. Sie müssen bereits bei Antragstellung die Verwertung der Forschungsergebnisse in einem Verwertungsplan darlegen und jährlich fortschreiben. Die Erstnutzung der Ergebnisse der geförderten Projekte darf nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz stattfinden. Ihr Vorhaben erfüllt die Voraussetzungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und Innovation. Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts. An Ihrem industriegeführten Verbundprojekt sind Partner aus der gewerblichen Wirtschaft und/oder aus der Forschung beteiligt. Sie und Ihre Partner regeln Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung (nach Bewilligung). Sie müssen prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende Förderung aus dem EU -Forschungsrahmenprogramm möglich ist und das Ergebnis der Prüfung im Förderantrag angeben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.