Förderung von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Projekten
Land
Bayern · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie einen Film oder eine Serie herstellen, können Sie für verschiedene Phasen der Produktion und des Vertriebs einen Zuschuss, ein Darlehen oder eine Prämie erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften. Dies sind je nach Vorhaben Autorinnen und Autoren, Produzentinnen und Produzenten, Filmemacherinnen und Filmemacher, Verleih- und Vertriebsgesellschaften und gewerbliche Kinos. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und private Rundfunkanbieter oder -veranstalter sind nicht antragsberechtigt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit Ihrem Vorhaben zur Steigerung der künstlerischen und kulturellen Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen, die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen. Sie dürfen mit dem Projekt vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.