Fördermelder

Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern

Bundesweit · BundesweitEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Förderfähige E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen: serienmäßig und fabrikneu sein, jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen und Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad. Sie müssen für den gewerblichen Transport von Gütern eingesetzt werden. Die private Nutzung und der Transport von Personen sind ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.