Fördermelder

Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Qualität pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiele und interaktiver Inhalte gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Person mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss die Voraussetzungen des Kriterienkatalogs in Anhang 1 der Förderrichtlinie erfüllen. Ihr Projekt muss qualitativ förderungswürdig sein, die Würde des Menschen achten, die Grundrechte respektieren und die Achtung vor dem Leben fördern. Vor der Antragstellung müssen Sie ein Beratungsgespräch führen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, deren Inhalte Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln, pornografisch sind oder Kinder und Jugendliche sittlich gefährden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.