Fördermelder

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss

Worum es geht

Möchten Sie als Kirche oder Kommune ein Denkmal in Nordrhein-Westfalen erhalten? Das Land unterstützt Sie mit Zuschüssen für Instandsetzung, Forschung und Präsentation Ihrer Denkmäler.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie sind Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen. Ihr Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals. Das Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher. Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen. Als Beginn gilt der Abschluss von Lieferverträgen oder Leistungsverträgen. Vorbereitende Untersuchungen oder Verkehrssicherungsmaßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.