Fördermelder

Förderung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit

Land

Thüringen · LandesförderungKultur Medien SportZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen durchführen, die das Demokratieverständnis stärken und für mehr Toleranz und Weltoffenheit sorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen Ihr Projekt auf der Grundlage des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit im Freistaat Thüringen mit einer mehrheitlichen Teilnahme der Thüringer Bevölkerung durch. Sie sind zur Zusammenarbeit mit den Institutionen bereit, die durch das Landesfamilienministerium mit der Begleitung und Beratung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit beauftragt sind. Ihre lokale Partnerschaft für Demokratie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt wird von einem Begleitausschuss entwickelt und umgesetzt, der sich mehrheitlich aus lokalen Handlungstragenden aus der Zivilgesellschaft zusammensetzt. Sie gewährleisten die ordnungsgemäße Durchführung und Abrechnung der Maßnahme. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Projektes sicher.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.