Förderung von Computer- und Videospielen
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Entwicklung und Realisierung neuer und innovativer Ideen für Computer- und Videospiele, insbesondere Serious Games , haben , können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Unternehmen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU , und Gründerinnen und Gründer der Computerspielbranche, die ihren Sitz in Hessen haben. Sie müssen Ihre fachlichen Qualifikationen zur Spieleentwicklung und -herstellung nachweisen, beispielsweise durch Studien- oder Berufsabschlüsse oder Referenzen. Das können zum Beispiel Computer- oder Videospielproduktionen oder entsprechende Programmierungsleistungen oder Gestaltungen sein. Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die ein Computer- oder Videospiel erwarten lassen, das gegen das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Hessen oder andere einschlägige Gesetze verstößt, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzt oder sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellt, bereits produzierte Spiele.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.