Fördermelder

Förderung von Coachings an berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für den Übergang von der Schule in den Beruf und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein. Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben. Um den Prozess des Übergangs der (Berufs-)Schule in den Beruf ganzheitlich abbilden zu können, benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten. Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.