Förderung von Betriebsberatungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Erhöhung der Ressourceneffizienz in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie kommunale Unternehmen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Betriebsberatungen finden auf der methodischen Grundlage der VDI Richtlinie 4075 ?Produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS)? statt. Die Beratungsmaßnahmen müssen in der rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder Niederlassung Ihres Unternehmens durchgeführt werden. Deren Ergebnisse müssen auch dort zum Einsatz kommen. Mit dem Vorhaben dürfen Sie nicht vor Erlass eines Zuwendungsbescheids beginnen. Sie wählen das Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens frei aus. Eine Liste mit potenziellen Beraterinnen und Beratern ist im Internet erhältlich.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.