Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau ? FR Bau)
Bund
Bundesweit · BundesweitInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderrichtlinie Sportstättenbau ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind: Bundesländer, wenn sie sich an der Finanzierung beteiligen, Bundessportfachverbände, Träger von Einrichtungen des Stützpunktsystems, sonstige Träger von Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Spitzensports. Land, Kommune und Träger beteiligen sich in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung. Die vollständige Sicherung der Gesamtfinanzierung ist gewährleistet. Die zu fördernde Maßnahme ist in ein bestehendes Förderkonzept und in festgelegte Strukturen des Spitzensports eingebettet. Es besteht ein örtlicher oder sportartspezifischer, sportfachlicher Bedarf für die konkrete Maßnahme. Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen. Der Bedarf olympischer oder paralympischer Einrichtungen des Spitzensports hat Vorrang. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem: Baumaßnamen an Einrichtungen, die ausschließlich oder überwiegend dem professionellen Sport dienen oder gewerbsmäßig, d.h. mit einer Gewinnerzielungsabsicht, betrieben werden, Baumaßnahmen für Zuschauer, insbesondere Tribünenanlagen sowie Sanitär- und Versorgungseinrichtungen, die Bereitstellung von Grundflächen und die öffentliche Erschließung, die Baufreimachung und Herrichtung von Grundflächen, Kfz -Stellplätze, Kunst am Bau.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.