Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen ? Arbeitsmarktprogramm ?Wir machen das!?
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis anbieten. Nicht gefördert wird die Besetzung mit Bezieherinnen und Beziehern von Renten wegen voller Erwerbsminderung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.