Förderung von Aus- und Weiterbildungszentren im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet ( RL AWBZ)
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger von Einrichtungen der beruflichen Bildung im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet in Gebäude und Ausstattung der Einrichtungen investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger von berufsbildenden Schulen, die den Schulgesetzen der Länder unterliegen, oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen mit vergleichbaren Bildungsangeboten, Einrichtungen der ergänzenden überbetrieblichen Berufsausbildung, Einrichtungen mit speziellen berufsvorbereitenden oder berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten, Einrichtungen zur beruflichen Fortbildung, soweit sie im Rahmen von geregelten Bildungsgängen die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, sowie akademischen Einrichtungen mit staatlicher Anerkennung. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Ihrem Vorhaben muss es sich um ein Vorhaben im Rheinischen Revier oder im nördlichen Ruhrgebiet handeln, das einen erkennbaren Beitrag für das Gelingen des Transformationsprozesses und des Strukturwandels in diesen Regionen leistet. Sie müssen die geförderte Infrastruktur zu mindestens 80 Prozent für berufliche Erstausbildung, geregelte berufliche Fort- und Weiterbildung und Berufsvorbereitung nutzen. Das Bildungsangebot Ihrer Einrichtung muss vom staatlichen Bildungsauftrag erfasst und für alle Interessentinnen und Interessenten diskriminierungsfrei zugänglich sein. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie einen Finanzierungsplan und einen Projektplan vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.