Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte modernisieren oder umstrukturieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechtes, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten im Land Sachsen-Anhalt sind, und Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre als juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder als gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechtes organisierten Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss dazu dienen, die Bildungsstätte an den technischen Fortschritt anzupassen. Es muss sich um eine Berufsbildungsstätte handeln, in der eine ergänzende überbetriebliche Berufsausbildung (ÜBA) an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird oder in der Maßnahmen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel eines verbesserten Technologie-, Forschungs- und Innovationsmanagements für kleine oder mittlere Unternehmen ( KMU ) der gewerblichen Wirtschaft durchgeführt werden. Bitte beachten Sie bundeseinheitliche, landeseinheitliche oder vom Bundesinstitut für Berufsbildung ( BIBB ) genehmigte Lehrpläne. Sie müssen einen Koordinierungsausschuss bilden, um die Lernortkooperation zwischen Betrieben, Berufsschulen und ÜBS abzusichern. Der Bund muss sich auf Grundlage der Gemeinsamen Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren finanziell beteiligen. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben leisten. Bei Ihrem Vorhaben darf es sich nicht um die Weiterentwicklung der ÜBS zu einem Kompetenzzentrum handeln. Träger von Berufsbildungsstätten, in denen ausschließlich oder überwiegend außerbetriebliche Berufsausbildung durchgeführt wird oder die vor allem dem Zweck eines einzelnen Unternehmens dienen, werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.