Förderung ?STEP? für das Coaching von Schülerinnen und Schülern mit Fokus auf den Erwerb eines Schulabschlusses
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für Schülerinnen und Schüler für den Übergang von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein. Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben. Sie dürfen nicht bereits eine Förderung für den Übergang von Schule zum Beruf erhalten. Für die regionale Planung und Umsetzung der Projekte benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten. Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.