Förderung staatlich anerkannter Altenpflegeschulen (Altenpflegeschule-Richtlinie)
Land
Saarland · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger einer staatlich anerkannten Altenpflegeschule eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicherstellen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger staatlich anerkannter Altenpflegeschulen mit Sitz im Saarland. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Sie dürfen für die jeweiligen Ausbildungsplätze keine anderen Finanzierungen erhalten. Sie stellen eine qualitativ hochwertige und fachgerechte Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege und Altenpflegehilfe sicher.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.