Fördermelder

Förderung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen

Land

Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines landwirtschaftliches Unternehmen in mobile oder teilmobile Schlachteinheiten oder Molkereien oder in regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Produkte investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine positive Wirtschaftlichkeitsberechnung für Ihr Projekt vorlegen. Wenn Sie eine Förderung von Inventar und Ausstattung von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen beantragen, müssen mindestens 50 Prozent der bezogenen Waren aus einem Umkreis von maximal 75 km gemessen am Investitionsstandort bezogen werden (regionaler Warenbezug) und die letzte Herstellungsstufe der Waren muss im Radius von 75 km stattgefunden haben. Sie müssen die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten. Sie erhalten keine Förderung unter anderem für bauliche Maßnahmen und die Beschaffung von Containern, für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Anlagen, Maschinen und Einrichtungen sowie für Fahrzeuge und Anhänger. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.